Am Anfang bekommt ihr erst mal die Rechnung oder einen vergleichbaren Zettel auf welchem steht, dass jemand zivilrechtliche Ansprüche gegen euch geltend macht. Nach Straf- und Bußgeldverfahren kommt diese Rechnung üblicherweise zusammen mit der Aufforderung die eigentliche Strafe zu bezahlen, die Posten sind aber gesondert aufgeführt, eins kann also auch da unabhängig vom Umgang mit der eigentlichen Strafe handeln. Wenn ihr das nicht zahlt, kommen meistens ein paar Mahnungen von der Stelle, die Geld von euch will. Anschließend kann der Gläubiger entweder aufgeben oder sich einen sogenannten Zwangsvollstreckungsbescheid besorgen, mit dem er euch dann durch eine Gerichtsvollzieherin pfänden lassen kann. Wenn der Gläubiger eine private Person oder Körperschaft ist (beispielsweise eine Firma, die Schadensersatz will, oder gegnerische Anwältinnen nachdem ihr einen Zivilprozess verloren habt), muss er diesen Vollstreckungstitel am Amtsgericht beantragen. Das ist schon eine gewisse Hürde, denn die Kosten dafür muss erst mal der Gläubiger tragen und dabei ist ungewiss, ob er am Ende überhaupt irgendwas bekommt oder mit dem ganzen Aufwand nur zusätzlichen Verlust macht.
Für vorwiegend staatliche Gläubiger gibt es natürlich auch Beschlüsse und Kostenfestsetzungen, die bereits als Vollstreckungstitel gültig sind (§38GVGA). Damit macht sich der Staat die Vollstreckung der eigenen Forderungen schlichtweg einfacher.
Stellen, die uns bekannt sind, die nicht bei Gericht einen Vollstreckungstitel beantragen müssen, sondern eine sogenannte Verwaltungsvollstreckung durchführen dürfen, sind:
- Kommunen
- Bundes und Landesbehörden
- Sozialversicherungsträger
- Rundfunkanstalten