3.2. Tagessätze


Alles was wir bisher zu Bußgeldern geschrieben haben, gilt so nicht für Straftaten. Hier ist alles nochmal ein bisschen anders.
Also: Wenn ihr für eine Straftat verurteilt werdet, bekommt ihr Tagessätze aufgebrummt. Beispielsweise 20 Tagessätze zu je 40€. Also insgesamt 800€ (20 x 40€). Die Anzahl der Tagessätze (in unserem Beispiel 20) ist die Strafe. Die Höhe der Tagessätze (in unserem Beispiel 40€) richtet sich nach eurem monatlichen Einkommen (§ 40 StGB). Das ist dazu da, um zu suggerieren, dass Leute einkommensunabhängig vor Gericht gleich behandelt werden. Falls ihr dem Gericht keine Angaben zu eurem Einkommen macht, wird euer Einkommen geschätzt. Die ungefähre Formel für Tagessätze:
Tagessatzhöhe = monatliches Einkommen / 30
Wenn ihr also ganz arm seid und beispielsweise sogar eine Vermögensauskunft habt, werdet ihr deutlich niedrigere Tagessätze bekommen. Heißt: Ihr oder die Solikasse muss weniger Geld zahlen.
Ihr habt also ein rechtskräftiges Urteil oder einen rechtskräftigen Strafbefehl. Wenn ihr die Tagessätze (im Urteil oder Strafbefehl festgelegte Strafe) nicht rechtzeitig überweist oder Ratenzahlung beantragt, kann es sein, dass die vermuten, dass ihr nicht zahlen wollt, obwohl ihr könntet. Dann würden sie versuchen das Geld zu pfänden(§ 459c StPO). An der Stelle kommt dann eine Gerichtsvollzieherin ins Spiel, die versucht zu pfänden und wenn es nichts zu holen gibt die Vermögensauskunft abnimmt.
Dass wir Kohle haben vermuten, die bei uns aber meistens eher weniger. Deshalb kommen wir in die Situation in der wir entweder die Tagessätze im Knast absitzen oder aber durch Verrichtung „gemeinnütziger Arbeit“ begleichen können.