3.2.1. Tagessätze abarbeiten


Ihr könnt die Tagessätze in Sozialstunden umwandeln lassen. Heißt, statt Kohle an den Staat zu geben, könnt ihr bei einem gemeinnützigem Verein die Strafe abarbeiten. Das ganze beantragt ihr nach dem Urteil bei der Rechtspflegeabteilung der Staatsanwaltschaft. Dort sitzt meist ein Beamter, der den ganzen Tag nur solche Anträge macht und mit dem eigentlichen Verfahren nichts zu tun hat. Die Umwandlung der Tagessätze in Sozialstunden kann abgelehnt werden, wird aber erfahrungsgemäß oft bewilligt. Ihr könnt auch einfach einen gemeinnützigen Verein angeben bei dem ihr die Strafe abarbeiten wollt. Oft klappt es so auch in Vereinsstrukturen, in denen eins sich sowieso bewegt, die Sozialstunden abzuarbeiten. Der Verein bekommt dann einen Infobrief, dass du vorbeikommen wirst und dass eins dich an die Staatsanwaltschaft verpetzen soll, wenn du was nicht richtig machst / unpünktlich bist usw. Ob du die Sozialstunden ableistest, wird ganz unterschiedlich kontrolliert. Manchmal muss der Verein nur irgendwann sagen, dass du die Sozialstunden abgeleistet hast, manchmal muss darüber eine Tabelle geführt werden und manchmal ruft die Beamtin der Staatsanwaltschaft auch alle 4 Wochen an und will sich über den Stand unterrichten lassen. Dass das alles so unterschiedlich gehandhabt wird hat unter anderem mit der Gesetzeslage zu tun. Tagessätze abarbeiten ist zwar durch den Art. 293 EGStG erlaubt, wird aber durch landesrechtliche Verordnungen oder Bekanntmachungen geregelt, die je nach Bundesland ganz unterschiedlich aussehen. Ein Tagessatz entspricht je nach Bundesland 3 bis 6 Stunden gemeinnütziger Arbeit (Münchener Kommentar StGB § 43 Rdnr. 4). Die Vereine, bei denen ihr die Sozialstunden ableistet, müssen gemeinnützig sein (in die Satzung eingetragen und vom Finanzamt anerkannt) und Bock drauf haben, dass ihr da Sozialstunden ableistet. Besonders viel Aufwand dürfte es aber in aller Regel für die Vereine nicht sein. Auch das Beantragen ist mit einem einfachen Schreiben, dass ihr keine Kohle habt und arbeiten wollt, erledigt. Manchmal muss die Behauptung, ihr hättet keine Kohle, glaubhaft gemacht werden, manchmal reicht es auch einfach das Abarbeiten zu beantragen. Auch hier ist die nterschiedliche Handhabung den verschiedenen Landesrechtlichen Verordnungen und Bekanntmachungen geschuldet. Manchmal haben Gerichte eine Liste mit Vereinen, bei denen üblicherweise gemeinnützige Arbeit abgeleisted wird. Das kann, muss aber nicht, zu Problemen führen wenn dein Wunschverein nicht auf der Liste steht.