2.1.2. Der Gerichtsvollzieher kommt vorbei


So. Auf die eine oder andere Art hat eure Gläubigerin einen „Titel“ gegen euch erwirkt. Damit kommt jetzt der Gerichtsvollzieher ins Spiel. Eure Gläubigerin darf nämlich nicht einfach selbst bei euch einmarschieren und euch Sachen wegnehmen. Das läuft alles ausschließlich über den für euch zuständigen Gerichtsvollzieher. Gerichtsvollzieher sind die staatlichen Dienstleister der Gläubigerinnen. Ein Gerichtsvollzieher hat einen bestimmten Bezirk (Teil eines Amtsgerichtsbezirkes) für den er zuständig ist (§ 10 GVO). Heißt: So lange ihr eure Meldeadresse nicht ändert, kommt da eigentlich immer die gleiche Person (zu den Ausnahmen gibt es hier Infos). Zudem ist der Job von Gerichtsvollziehern ziemlich öde. Wesentliche Aufgabe ist es zu versuchen, die Leute in Ihrem Bezirk irgendwie zu kontaktieren und wenn sie das geschafft haben den Betroffenen entweder Zeugs wegzunehmen oder wenn nichts zu holen ist eine sogenannte Vermögensauskunft abzunehmen (vor dem 1.1.2013 hieß das Ding noch Vermögensverzeichnis mit eidesstattlicher Versicherung. Bis auf den Namen hat sich wenig geändert. Umgangssprachlich heißt das Teil „Offenbarungseid“). Unser Ansatzpunkt ist, wenn der Gerichtsvollzieher vorbeikommt bereits so „arm“ zu sein, dass uns nichts mehr weggenommen werden kann.