2.4.5. Ein Leben im Bankrott


So, du hast dich also entsprechend auf deine Vermögensauskunft vorbereitet. Dein ganzes Geld ging für den Schokoriegel von Alex Solidarisch flöten und seitdem hast du auch keine bedeutenden Geldsummen mehr auf deinem Konto gehabt. Wirklich gehören tut dir auch nichts mehr, du bist ein richtig armer Schlucker 😉
Jetzt kommt die Gerichtsvollzieherin und will von dir, dass du die Vermögensauskunft ablegst. Tust du irgendwann auch.


Aber wie geht’s jetzt weiter? Also ändern tut sich dadurch erst mal gar nichts. Die Sonne geht immer noch jeden Morgen auf und jeden Abend unter. Essen gibt’s immer noch im Container oder auch mal vorne im Laden. Du kannst dir weiterhin auch Sachen von deinem Geld kaufen, wenn dir danach ist. Also alles beim Alten? So ziemlich. Ein paar Unterschiede gibt es dann aber doch.
Zum einen ist deine Vermögensauskunft nur 2 Jahre gültig (§802d ZPO). Wenn nach 2 Jahren dein Gläubiger eine erneute Abnahme der Vermögensauskunft beantragt, musst du wieder eine Vermögensauskunft ablegen. Also wieder alle deine Finanzen komplett offen legen.
Zusammen mit der Abgabe der Vermögensauskunft erfolgt immer auch eine Eintragung ins Schuldnerverzeichnis am Amtsgericht (da wo die Gerichtsvollzieherin herkommt). Unter anderem Privatunternehmen wie z.B. „arvato infoscore GmbH“ oder die “Schufa Holding AG“ bekommen standardmäßig Auskunft aus den gerichtlichen Schuldnerverzeichnissen (§ 882 f Abs. 1 Nr. 4 ZPO). Das führt z.B. zu einem ziemlich beschissenem „Schufa-Ranking“. Und das führt dazu, dass alle die eine Schufa-Abfrage machen dir in Geldsachen eher weniger vertrauen. Wo sich unserer Erfahrung nach Probleme mit einem schlechten Schufa-Ranking ergeben können:

  • Ihr könnt nur noch ein Konto besitzen, da ihr ja lediglich ein Pfändungsschutzkonto haben dürft (genaueres unter “2.4.3 Die Kontenorganisation”)
  • Mieten. Kann sein, dass Vermieter eine Schufa-Abfrage machen. Kann auch sein, dass ihr dadurch die Wohnung nicht kriegt.
  • Bankkredite, inklusive Girokontoüberziehungskredite, werdet ihr als Privatperson damit auch nicht mehr kriegen. Wenn ihr eure Vermögensauskunft bei einer Kreditaufnahme verschweigt und dann die Raten nicht bezahlt, ist das Betrug (§ 263 StGB). Das gilt auch für Dinge auf Raten kaufen, weil es sich ebenfalls um einen Kredit handelt. Wenn ihr jedoch wahrheitsgetreu angebt, dass ihr eine VA habt und trotzdem einen Kredit kriegen solltet, ist das kein Betrug, da keine falschen Tatsachen vorgespielt wurden.
  • Ärztliche Sonderleistungen. Es kann sein dass ihr ärztliche Leistungen die Ihr selber bezahlen müsst nicht mehr auf Rechnung beziehen könnt, sondern in Vorkasse gehen müsst. Zum Beispiel weil euere Zahnärztin die Abrechnung über ein ausgegliedertes Unternehmen machen lässt welches eure Kreditfähigkeit checkt.
  • Handyverträge werdet ihr auf euren Namen nicht mehr so leicht bekommen. Lösung: Vertrag auf wen anders laufen lassen oder Prepaidtarife (oder deinen alten, also vor der VA-Abgabe abgeschlossenen Vertrag weiter laufen lassen)

Ansonsten fällt uns nichts ein, was eine Vermögensauskunft in eurem Leben verändert. Stimmt natürlich nicht ganz. Zivilrechtliche Geldforderungen können euch ab jetzt einfach total egal sein.