2.11.2. Nicht jede Pfändung passiert durch eine Gerichtsvollzieherin


Jeder Landkreis hat eine Parallelstruktur – die sogenannte Vollstreckungs­stelle – die für die Eintreibung von Bußgeldern und drumherum entstehenden Verfahrenskosten zuständig ist. Außer der Bezeichung gibt’s unseres Wissens nach keine relevanten Unterschiede. Je nach Behörde ist die einem der Bundes- oder Länder-Verwaltungs-Vollstreckungsgesetze unterworfen. Eigentlich sollten die auf die entsprechenden Stellen in der AO verweisen die auch für Gerichtsvollzieherpfändung gelten, überprüft haben wir das aber nicht in jedem Detail. Mehr zum Thema Bußgelder in „3.1. Bußgelder“.
Auch werden Immobilien nicht durch eine Gerichtsvollzieherin gepfändet, sondern entsprechende Eintragungen am Grundbuchamt gemacht (§ 866 ZPO).